Vorbereitung auf neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230

Pütz Group – 
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Mit der Überführung der seit 2006 gültigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in die ab 2027 geltende EU-Maschinenverordnung 2023/1230 verfolgt die EU unter anderem das Ziel, die Anforderungen an die Maschinensicherheit an den „Stand der Technik“ anzupassen. Dies ist erforderlich, da Digitalisierung und Automatisierung potenziell neue Risiken mit sich bringen.

Unternehmen müssen sich daher kontinuierlich weiterbilden – nicht nur im Bereich der Technik, sondern auch in Maschinensicherheit sowie den entsprechenden Normen und Verordnungen. Dazu zählen auch Konformitätsbewertung und Risikobeurteilung.

Wesentliche Ziele der neuen EU-Maschinenverordnung, auf die wir uns heute schon vorbereiten:

  • Abdeckung neuer Risiken im Zusammenhang mit digitalen Technologien
    (Kollaborative Roboter, KI, Software-Updates, Cybersicherheit, ...)
  • Neubewertung von Maschinen mit besonderem Risiko
  • Verringerung papierbasierter Dokumentationsanforderungen

 

03/2024 - Pütz Group - in Technik, Richtlinien und Normen stets auf dem neuesten Stand